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Gesetz über eine Wiedereingliederungshilfe im Wohnungsbau für rückkehrende Ausländer – AuslWoBauG
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Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:
Zuletzt geändert durch Art. 11 Nr. 19 G v. 30.7.2004 I 1950
Seite zuletzt aktualisiert am 4. September 2026
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