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Gesetz zur Errichtung eines Fonds "Aufbauhilfe" – AufhFG

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Es wird ein nationaler Solidaritätsfonds "Aufbauhilfe" als Sondervermögen des Bundes errichtet.

Zuletzt geändert durch Art. 6 G v. 23.5.2011 I 920
Seite zuletzt aktualisiert am 11. Januar '26