1Alle Einnahmen und Ausgaben des Fonds werden in einem Wirtschaftsplan veranschlagt.
2Der Wirtschaftsplan ist in Einnahmen und Ausgaben auszugleichen.
3Er wird für das Wirtschaftsjahr 2013 als Anlage zu der nach § 2 Absatz 4 zu erlassenden Rechtsverordnung veröffentlicht und ab dem Haushaltsjahr 2014 bis zur Auflösung des Fonds als Anlage zum Bundeshaushaltsplan veröffentlicht.