print

Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens „Aufbauhilfe“ – AufbhG

arrow_right

Es wird ein nationaler Fonds „Aufbauhilfe“ als Sondervermögen des Bundes errichtet.

Zuletzt geändert durch Art. 12 G v. 14.8.2017 I 3122
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25