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Gesetz zur Förderung der agrarstrukturellen und agrarsozialen Anpassung der Landwirtschaft der DDR an die soziale Marktwirtschaft – ASLwApFG

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1Die finanzielle Förderung kann in der Gewährung von Zuschüssen, Darlehen und Zinszuschüssen bestehen.
2Sie erfolgt im Rahmen der dafür verfügbaren Haushaltsmittel.

Geändert durch Art. 2 G v. 16.10.1992 I 1758
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25