print

Verordnung über das Inverkehrbringen von Arzneimitteln ohne Genehmigung oder ohne Zulassung in Härtefällen – AMHV

arrow_left arrow_right

Härtefallprogramme, die bei Inkrafttreten der Verordnung durchgeführt werden, können unabhängig von den Vorgaben dieser Verordnung weitergeführt werden.

Geändert durch Art. 8 V v. 6.7.2022 I 1102
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25