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Bundesrecht tritt in dem in Artikel 3 des Vertrages genannten Gebiet mit folgenden Maßgaben in Kraft: 1. - 4. ... 5. Allgemeine Lotsverordnung vom 21. April 1987 (BGBl. I S. 1290) mit folgenden Maßgaben: a) § 6 findet in dem in Artikel 3 genannten Gebiet keine Anwendung. b) Während eines Zeitraums von zwei Jahren ab Wirksamwerden des Beitritts wird der Lotsversetzbetrieb von dem bisherigen Unternehmen fortgeführt. ...