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Gesetz über die Verfrachtung alkoholischer Waren – AlkoVerfrG

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Dieses Gesetz tritt 30 Tage nach der Hinterlegung der deutschen Ratifikationsurkunde des in § 3 genannten Abkommens in Kraft.

Neugefasst durch Bek. v. 2.1.1975 I 289
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25