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Ausführungsgesetz Grenzgänger Niederlande – AGGrenzg NL

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1Arbeitnehmer, denen die Steuerklasse III bescheinigt worden ist oder bei denen ein Freibetrag nach § 2 berücksichtigt worden ist, sind verpflichtet, die Änderung der Steuerklasse und des Freibetrags zu beantragen, wenn die Voraussetzungen des § 2 entfallen sind.
2Ist in diesen Fällen zu wenig Lohnsteuer erhoben worden, ist § 39a Abs. 5 des Einkommensteuergesetzes sinngemäß anzuwenden.

Neugefasst durch Bek. v. 24.2.1986 I 321,
zuletzt geändert durch Art. 13 v. 11.10.1995 I 1250
Seite zuletzt aktualisiert am 23. Januar '26