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Ausführungsanordnung zur Konzessionsabgabenanordnung – A/KAE

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1Als verbilligte Sachleistungen gelten auch Heimfallverpflichtungen.
2Über das Verfahren ihrer Ablösung im Einzelfall entscheidet der
Reichskommissar für die Preisbildung.

AnO für Strom u. Gas aufgeh. durch § 9 Satz 2 V v. 9.1.1992 I 12 mWv 1.1.1992
Seite zuletzt aktualisiert am 11. Januar '26