Verordnung zur Bestimmung kritischer Anlagen nach dem BSI-Gesetz
Auf Grund des § 10 Absatz 1 des BSI-Gesetzes vom 14. August 2009 (BGBl. I S. 2821), der zuletzt durch die Artikel 1 Nummer 8 des Gesetzes vom 17. Juli 2015 (BGBl. I S. 1324) geändert worden ist, verordnet das Bundesministerium des Innern im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, dem Bundesministerium der Finanzen, dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales, dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, dem Bundesministerium für Gesundheit, dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, dem Bundesministerium der Verteidigung und dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit nach Anhörung der beteiligten Kreise:
(1) Im Sinne dieser Verordnung ist oder sind
(2) 1Einer Anlage sind alle vorgesehenen Anlagenteile und Verfahrensschritte zuzurechnen, die zum Betrieb notwendig sind, sowie Nebeneinrichtungen, die mit den Anlagenteilen und Verfahrensschritten in einem betriebstechnischen Zusammenhang stehen und die für die Erbringung einer kritischen Dienstleistung notwendig sind.
2Mehrere Anlagen derselben Kategorie, die durch einen betriebstechnischen Zusammenhang verbunden sind, gelten als gemeinsame Anlage, wenn sie gemeinsam zur Erbringung derselben kritischen Dienstleistung notwendig sind.
3Betreiben zwei oder mehr Personen gemeinsam eine Anlage, so ist jeder für die Erfüllung der Pflichten als Betreiber verantwortlich.
(1) 1Wegen ihrer besonderen Bedeutung für das Funktionieren des Gemeinwesens sind im Sektor Energie kritische Dienstleistungen im Sinne des § 56 Absatz 4 Satz 1 in Verbindung mit § 2 Nummer 24 des BSI-Gesetzes:
(2) Die Stromversorgung wird in den Bereichen Stromerzeugung, Stromhandel, Stromübertragung und Stromverteilung erbracht.
(3) Die Gasversorgung wird in den Bereichen Gasförderung, Gashandel, Gastransport und Gasverteilung erbracht.
(4) Die Kraftstoff- und Heizölversorgung wird in den Bereichen Erdölförderung, Produktenherstellung, Mineralölhandel, Öltransport und -lagerung sowie Kraftstoff- und Heizölverteilung erbracht.
(5) Die Fernwärmeversorgung wird in den Bereichen Erzeugung von Fernwärme, Steuerung und Überwachung von Fernwärme sowie Verteilung von Fernwärme erbracht.
(6) Im Sektor Energie sind kritische Anlagen solche Anlagen oder Teile davon, die
(1) 1Wegen ihrer besonderen Bedeutung für das Funktionieren des Gemeinwesens sind im Sektor Wasser kritische Dienstleistungen im Sinne des § 56 Absatz 4 Satz 1 in Verbindung mit § 2 Nummer 24 des BSI-Gesetzes:
(2) Die Trinkwasserversorgung wird in den Bereichen Gewinnung, Aufbereitung, Verteilung sowie Steuerung und Überwachung von Trinkwasser erbracht.
(3) Die Abwasserbeseitigung wird in den Bereichen Siedlungsentwässerung, Abwasserbehandlung und Gewässereinleitung sowie Steuerung und Überwachung erbracht.
(4) Im Sektor Wasser sind kritische Anlagen solche Anlagen oder Teile davon, die
(1) Wegen ihrer besonderen Bedeutung für das Funktionieren des Gemeinwesens ist im Sektor Ernährung die Versorgung der Allgemeinheit mit Lebensmitteln (Lebensmittelversorgung) kritische Dienstleistung im Sinne des § 56 Absatz 4 Satz 1 in Verbindung mit § 2 Nummer 24 des BSI-Gesetzes.
(2) Die Lebensmittelversorgung wird in den Bereichen Lebensmittelherstellung und -behandlung sowie Lebensmittelhandel erbracht.
(3) Im Sektor Ernährung sind kritische Anlagen solche Anlagen oder Teile davon, die
(1) 1Wegen ihrer besonderen Bedeutung für das Funktionieren des Gemeinwesens sind im Sektor Informationstechnik und Telekommunikation kritische Dienstleistungen im Sinne des § 56 Absatz 4 Satz 1 in Verbindung mit § 2 Nummer 24 des BSI-Gesetzes:
(2) Die Sprach- und Datenübertragung wird in den Bereichen Zugang, Übertragung, Vermittlung und Steuerung erbracht.
(3) Die Datenspeicherung und -verarbeitung wird in den Bereichen Housing, IT-Hosting und Vertrauensdienste erbracht.
(4) Im Sektor Informationstechnik und Telekommunikation sind kritische Anlagen solche Anlagen oder Teile davon, die
(1) 1Wegen ihrer besonderen Bedeutung für das Funktionieren des Gemeinwesens sind im Sektor Gesundheit kritische Dienstleistungen im Sinne des § 56 Absatz 4 Satz 1 in Verbindung mit § 2 Nummer 24 des BSI-Gesetzes:
(2) Die Versorgung mit unmittelbar lebenserhaltenden Medizinprodukten, die Verbrauchsgüter sind, wird in den Bereichen Herstellung und Abgabe erbracht.
(3) Die Versorgung mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln und Blut- und Plasmakonzentraten zur Anwendung im oder am menschlichen Körper wird in den Bereichen Herstellung, Vertrieb und Abgabe erbracht.
(4) Im Sektor Gesundheit sind kritische Anlagen solche Anlagen oder Teile davon, die
(1) 1Wegen ihrer besonderen Bedeutung für das Funktionieren des Gemeinwesens sind im Sektor Finanzwesen kritische Dienstleistungen im Sinne des § 56 Absatz 4 in Verbindung mit § 2 Nummer 24 des BSI-Gesetzes:
(2) Die Bargeldversorgung wird in den Bereichen Autorisierung einer Abhebung, Einbringen in den Zahlungsverkehr, Belastung Kundenkonto und Bargeldlogistik erbracht.
(3) Der kartengestützte Zahlungsverkehr wird bei kartengebundenen Zahlungsvorgängen im Sinne der Verordnung (EU) 2015/751 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2015 über Interbankenentgelte für kartengebundene Zahlungsvorgänge (ABl. L 123 vom 19.5.2015, S. 1) in den Bereichen Autorisierung, Einbringen in den Zahlungsverkehr sowie Belastung auf dem Konto des Zahlers und Gutschrift auf dem Konto des Zahlungsempfängers erbracht.
(4) Der konventionelle Zahlungsverkehr wird bei Zahlungsvorgängen mittels Überweisung und Lastschrift im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2012 zur Festlegung der technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro (ABl. L 94 vom 30.3.2012, S. 22) in den Bereichen Annahme einer Überweisung oder Lastschrift, Einbringen in den Zahlungsverkehr sowie Belastung und Gutschrift auf Kundenkonten erbracht.
(5) Der Handel mit Wertpapieren und Derivaten sowie die Verrechnung und die Abwicklung von Wertpapier- und Derivatgeschäften wird in den Bereichen Einbringen von Aufträgen in den Handel, Ausführung des Handels und Bestandsführung für den Kunden sowie Verrechnung von Wertpapier- und Derivatgeschäften, Verbuchung Wertpapiere und Verbuchung Geld erbracht.
(6) Im Sektor Finanzwesen sind kritische Anlagen solche Anlagen oder Teile davon, die
(1) 1Leistungen der Sozialversicherung werden im Bereich Inanspruchnahme von Sozialversicherungsleistungen erbracht.
2Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende werden im Bereich der Inanspruchnahme von Leistungen, die der Sicherung des Lebensunterhalts dienen, mithilfe von IT-Systemen der Bundesagentur für Arbeit erbracht.
(2) Im Sektor Leistungen der Sozialversicherung sowie Grundsicherung für Arbeitsuchende sind kritische Anlagen solche Anlagen oder Teile davon, die
(1) Wegen ihrer besonderen Bedeutung für das Funktionieren des Gemeinwesens ist im Sektor Transport und Verkehr die Versorgung der Allgemeinheit mit Leistungen zum Transport von Personen und Gütern (Personen- und Güterverkehr) kritische Dienstleistung im Sinne des § 56 Absatz 4 Satz 1 in Verbindung mit § 2 Nummer 24 des BSI-Gesetzes.
(2) Der Personen- und Güterverkehr wird in den Bereichen Luftverkehr, Eisenbahnverkehr, See- und Binnenschifffahrt, Straßenverkehr, öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) und Logistik sowie verkehrsträgerübergreifend erbracht.
(3) Im Sektor Transport und Verkehr sind kritische Anlagen solche Anlagen oder Teile davon, die
(1) Wegen ihrer besonderen Bedeutung für das Funktionieren des Gemeinwesens ist im Sektor Siedlungsabfallentsorgung die Entsorgung von Siedlungsabfällen kritische Dienstleistung im Sinne des § 56 Absatz 4 Satz 1 in Verbindung mit § 2 Nummer 24 des BSI-Gesetzes.
(2) Die Siedlungsabfallentsorgung wird in den Bereichen „Abfallsammlung und -beförderung“ und „Abfallverwertung und -beseitigung“ erbracht.
(3) Im Sektor Siedlungsabfallentsorgung sind kritische Anlagen solche Anlagen oder Teile davon, die
Zwei Jahre nach Inkrafttreten dieser Rechtsverordnung und danach alle zwei Jahre sind unter Beteiligung der in § 56 Absatz 4 Satz 1 in Verbindung mit § 2 Nummer 24 des BSI-Gesetzes genannten Ressorts und unter Berücksichtigung von Erkenntnissen der Betreiber kritischer Anlagen, von deren Verbänden sowie von Vertretern der Wissenschaft zu evaluieren
1Die BSI-Kritisverordnung vom 22. April 2016 (BGBl. I S. 958), die zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 18. Dezember 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 347) geändert worden ist, tritt mit Inkrafttreten der Rechtsverordnung nach § 4 Absatz 3 und § 5 Absatz 1 des KRITIS-Dachgesetzes außer Kraft.
2Das Bundesministerium des Innern gibt das Inkrafttreten im Bundesgesetzblatt bekannt.
| 900 GWh/Jahr |
| 104 MW ≈ (908 GWh/Jahr) / (8 760 h/Jahr) |
| 46,3 TWh |
| 5 190 GWh/Jahr = 10 380 kWh/Jahr x 500 000 |
| 420 000 t/Jahr = 0,84 t/Jahr x 500 000 |
| 4 400 000 t/Jahr = 620 000 t/Jahr / 0,14 |
| 420 000 t/Jahr = 0,84 t/Jahr x 500 000 |
| 63 750 t/Jahr = 0,1275 t/Jahr x 500 000 |
| 620 000 t/Jahr = 1,24 t/Jahr x 500 000 |
| Spalte A | Spalte B | Spalte C | Spalte D |
|---|---|---|---|
| Nr. | Anlagenkategorie | Bemessungskriterium | Schwellenwert |
| 1 | Stromversorgung | ||
| 1.1 | Stromerzeugung | ||
| 1.1.1 | Erzeugungsanlage | Installierte Nettonennleistung (elektrisch oder direkt mit Wärmeauskopplung verbundene elektrische Wirkleistung bei Wärmenennleistung ohne Kondensationsanteil) in MW oder | 104 |
| installierte Nettonennleistung in MW, wenn die Anlage als Schwarzstartanlage nach § 3 Absatz 2 des Beschlusses der Bundesnetzagentur vom 20. Mai 2020, Aktenzeichen BK6-18-249 kontrahiert ist, oder | 0 | ||
| installierte Nettonennleistung in MW, wenn die Anlage zur Erbringung von Primärregelleistung nach § 2 Nummer 8 StromNZV präqualifiziert ist | 36 | ||
| 1.1.2 | Digitaler Energiedienst | Installierte Nettonennleistung (elektrisch) in MW oder | 104 |
| installierte Nettonennleistung in MW, wenn die Anlage als Schwarzstartanlage nach § 3 Absatz 2 des Beschlusses BK6-18-249 kontrahiert ist, oder | 0 | ||
| installierte Nettonennleistung in MW, wenn die Anlage zur Erbringung von Primärregelleistung nach § 2 Nummer 8 StromNZV präqualifiziert ist | 36 | ||
| 1.2 | Stromübertragung | ||
| 1.2.1 | Übertragungsnetz | Durch Letztverbraucher und Weiterverteiler entnommene Jahresarbeit in GWh/Jahr | 3 700 |
| 1.3 | Stromverteilung | ||
| 1.3.1 | Stromverteilernetz | Durch Letztverbraucher und Weiterverteiler entnommene Jahresarbeit in GWh/Jahr | 3 700 |
| 1.4 | Stromhandel | ||
| 1.4.1 | Zentrale Anlage oder System für den Stromhandel | Abgewickeltes Handelsvolumen in TWh/Jahr | 3,7 |
| 2 | Gasversorgung | ||
| 2.1 | Gasförderung | ||
| 2.1.1 | Gasförderanlage | Energie des geförderten Gases in GWh/Jahr | 5 190 |
| 2.1.2 | Anlage zur zentralen standortübergreifenden Steuerung | Energie des geförderten Gases in GWh/Jahr | 5 190 |
| 2.2 | Gastransport und -speicherung | ||
| 2.2.1 | Fernleitungsnetz | Durch Letztverbraucher und Weiterverteiler entnommene Jahresarbeit in GWh/Jahr | 5 190 |
| 2.2.2 | Gasgrenzübergabestelle | Durchgeleitete Arbeit in GWh/Jahr | 5 190 |
| 2.2.3 | Gasspeicher | Entnommene Arbeit in GWh/Jahr | 5 190 |
| 2.2.4 | LNG-Anlage | Technische Regasifizierungskapazität in GWh/Jahr | 5 190 |
| 2.3 | Gasverteilung | ||
| Gasverteilernetz | Entnommene Arbeit in GWh/Jahr | 5 190 | |
| 2.4 | Gashandel | ||
| 2.4.1 | Gas- oder Kapazitätshandelssystem | Energie der gehandelten Gasmengen in GWh/Jahr oder | 5 190 |
| Menge der gehandelten Gastransportkapazitäten in GWh/h/Jahr | 5 190 | ||
| 3 | Kraftstoff- und Heizölversorgung | ||
| 3.1 | Erdölförderung und Produktenherstellung | ||
| 3.1.1 | Ölförderanlage | Gefördertes Erdöl in Tonnen/Jahr | 4 400 000 |
| 3.1.2 | Raffinerie | Erzeugter Kraftstoff in Tonnen/Jahr oder | 420 000 (≈ 420 Millionen Liter) |
| erzeugter Flugkraftstoff in Tonnen/Jahr oder | 63 750 | ||
| erzeugtes Heizöl in Tonnen/Jahr | 620 000 | ||
| 3.1.3 | Anlage zur zentralen standortübergreifenden Steuerung | Gefördertes Rohöl in Tonnen/Jahr oder | 4 400 000 |
| erzeugter Kraftstoff in Tonnen/Jahr oder | 420 000 | ||
| erzeugter Flugkraftstoff in Tonnen/Jahr oder | 63 750 | ||
| erzeugtes Heizöl in Tonnen/Jahr | 620 000 | ||
| 3.2 | Erdöltransport und -lagerung | ||
| 3.2.1 | Mineralölfernleitung | Transportierte entnommene Rohölmenge in Tonnen/Jahr oder | 4 400 000 |
| transportierte Kraftstoffmenge in Tonnen/Jahr oder | 420 000 | ||
| transportierte Flugkraftstoffmenge in Tonnen/Jahr oder | 63 750 | ||
| transportierte Heizölmenge in Tonnen/Jahr | 620 000 | ||
| 3.2.2 | Erdöl- und Erdölproduktenlager | Umgeschlagenes Rohöl in Tonnen/Jahr oder | 4 400 000 |
| umgeschlagener Kraftstoff in Tonnen/Jahr oder | 420 000 | ||
| umgeschlagener Flugkraftstoff in Tonnen/Jahr oder | 63 750 | ||
| umgeschlagenes Heizöl in Tonnen/Jahr | 620 000 | ||
| 3.2.3 | Anlage zur zentralen standortübergreifenden Steuerung | Gesamtmenge des transportierten Rohöls und der transportierten Ölprodukte in Tonnen/Jahr oder | 4 400 000 |
| umgeschlagenes Rohöl in Tonnen/Jahr oder | 4 400 000 | ||
| umgeschlagener Kraftstoff in Tonnen/Jahr oder | 420 000 | ||
| umgeschlagener Flugkraftstoff in Tonnen/Jahr oder | 63 750 | ||
| umgeschlagenes Heizöl in Tonnen/Jahr | 620 000 | ||
| 3.3 | Kraftstoff- und Heizölverteilung | ||
| 3.3.1 | Anlage oder System von Aggregatoren zum Vertrieb von Kraftstoff und Heizöl | Verteilter Kraftstoff in Tonnen/Jahr oder | 420 000 |
| verteilter Flugkraftstoff in Tonnen/Jahr oder | 63 750 | ||
| verteiltes Heizöl in Tonnen/Jahr | 620 000 | ||
| 3.3.2 | Tankstellennetz | Verteilter Kraftstoff in Tonnen/Jahr oder | 420 000 |
| verteilter Flugkraftstoff in Tonnen/Jahr | 63 750 | ||
| 3.3.3 | Anlage zur zentralen standortübergreifenden Steuerung | Verteilter Kraftstoff in Tonnen/Jahr oder | 420 000 |
| verteilter Flugkraftstoff in Tonnen/Jahr oder | 63 750 | ||
| verteiltes Heizöl in Tonnen/Jahr | 620 000 | ||
| 3.4 | Mineralölhandel | ||
| 3.4.1 | Anlagen oder Systeme zur zentralen kommerziellen Steuerung | Abgewickeltes Erdöl in Tonnen/Jahr oder | 4 400 000 |
| abgewickelter Kraftstoff in Tonnen/Jahr oder | 420 000 | ||
| abgewickelter Flugkraftstoff in Tonnen/Jahr oder | 63 750 | ||
| abgewickeltes Heizöl in Tonnen/Jahr | 620 000 | ||
| 4 | Fernwärmeversorgung | ||
| 4.1 | Erzeugung von Fernwärme | ||
| 4.1.1 | Heizwerk | Ausgeleitete Wärmeenergie in GWh/Jahr | 2 300 |
| 4.1.2 | Heizkraftwerk | Ausgeleitete Wärmeenergie in GWh/Jahr | 2 300 |
| 4.2 | Verteilung von Fernwärme | ||
| 4.2.1 | Fernwärmenetz | Angeschlossene Haushalte | 250 000 |
| 4.3 | Steuerung und Überwachung | ||
| 4.3.1 | Anlage zur zentralen standortübergreifenden Steuerung | Angeschlossene Haushalte oder | 250 000 |
| ausgeleitete Wärmeenergie in GWh/Jahr | 2 300 | ||
| 22 Millionen m3/Jahr = 44 m3/Jahr x 500 000 |
| Spalte A | Spalte B | Spalte C | Spalte D |
|---|---|---|---|
| Nr. | Anlagenkategorie | Bemessungskriterium | Schwellenwert |
| 1 | Trinkwasserversorgung | ||
| 1.1 | Gewinnung | ||
| 1.1.1 | Gewinnungsanlage | Gewonnene Wassermenge in Millionen m3/Jahr |
22 |
| 1.2 | Aufbereitung | ||
| 1.2.1 | Aufbereitungsanlage (Wasserwerk) |
Aufbereitete Trinkwassermenge in Millionen m3/Jahr | 22 |
| 1.3 | Verteilung | ||
| 1.3.1 | Wasserverteilungssystem | Verteilte Wassermenge in Millionen m3/Jahr | 22 |
| 1.4 | Steuerung und Überwachung | ||
| 1.4.1 | Leitzentrale | Von den gesteuerten/überwachten Anlagen gewonnene, transportierte oder aufbereitete Wassermenge in Millionen m3/Jahr | 22 |
| 2 | Abwasserbeseitigung | ||
| 2.1 | Siedlungsentwässerung | ||
| 2.1.1 | Kanalisation | Angeschlossene Einwohner | 500 000 |
| 2.2 | Abwasserbehandlung und Gewässereinleitung | ||
| 2.2.1 | Kläranlage | Ausbaugröße in Einwohnerwerten | 500 000 |
| 2.3 | Steuerung und Überwachung | ||
| 2.3.1 | Leitzentrale | Ausbaugrößen der Anlagen in Einwohnerwerten oder angeschlossene Einwohner der gesteuerten oder überwachten Anlagen | 500 000 |
| 434 500 t/Jahr = 0,869 t/Jahr x 500 000 |
| 350 Millionen l/Jahr = 700 l/Jahr x 500 000 |
| Spalte A | Spalte B | Spalte C | Spalte D |
|---|---|---|---|
| Nr. | Anlagenkategorie | Bemessungskriterium | Schwellenwert |
| 1 | Lebensmittelversorgung | ||
| 1.1 | Lebensmittelherstellung und -behandlung | ||
| 1.1.1 | Anlage oder System zur Herstellung von Lebensmitteln | Hergestellte Lebensmittel außer Getränke in Tonnen/Jahr oder | 434 500 |
| hergestellte Getränke außer Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Volumenprozent in Liter/Jahr | 350 000 000 | ||
| 1.1.2 | Anlage oder System zur Behandlung von Lebensmitteln | Behandelte Lebensmittel außer Getränke in Tonnen/Jahr oder | 434 500 |
| behandelte Getränke außer Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Volumenprozent in Liter/Jahr | 350 000 000 | ||
| 1.1.3 | Anlage oder System zur Distribution von Lebensmitteln | Umgeschlagene Lebensmittel außer Getränke in Tonnen/Jahr oder | 434 500 |
| umgeschlagene Getränke außer Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Volumenprozent in Liter/Jahr | 350 000 000 | ||
| 1.1.4 | Anlage oder System zur zentralen Steuerung oder Überwachung |
Hergestellte, behandelte, umgeschlagene, bestellte oder in Verkehr gebrachte Lebensmittel außer Getränke aller durch die Anlage oder das System gesteuerten oder überwachten Anlagen in Tonnen/Jahr oder | 434 500 |
| hergestellte, behandelte, umgeschlagene, bestellte oder in Verkehr gebrachte Getränke außer Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Volumenprozent aller durch die Anlage oder das System gesteuerten oder überwachten Anlagen in Liter/Jahr | 350 000 000 | ||
| 1.2 | Lebensmittelhandel | ||
| 1.2.1 | Anlage oder System zur Behandlung von Lebensmitteln |
Behandelte Lebensmittel außer Getränke in Tonnen/Jahr oder | 434 500 |
| behandelte Getränke außer Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Volumenprozent in Liter/Jahr | 350 000 000 | ||
| 1.2.2 | Anlage oder System zur Distribution von Lebensmitteln |
Umgeschlagene Lebensmittel außer Getränke in Tonnen/Jahr oder | 434 500 |
| umgeschlagene Getränke außer Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Volumenprozent in Liter/Jahr | 350 000 000 | ||
| 1.2.3 | Anlage oder System zur Bestellung von Lebensmitteln |
Bestellte Lebensmittel außer Getränke in Tonnen/Jahr oder | 434 500 |
| bestellte Getränke außer Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Volumenprozent in Liter/Jahr | 350 000 000 | ||
| 1.2.4 | Anlage oder System zum Inverkehrbringen von Lebensmitteln |
In Verkehr gebrachte Lebensmittel außer Getränke in Tonnen/Jahr oder | 434 500 |
| in Verkehr gebrachte Getränke außer Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Volumenprozent in Liter/Jahr | 350 000 000 | ||
| 1.2.5 | Anlage oder System zur zentralen Steuerung oder Überwachung |
Behandelte, umgeschlagene, bestellte oder in Verkehr gebrachte Lebensmittel außer Getränke aller durch die Anlage oder das System gesteuerten oder überwachten Anlagen in Tonnen/Jahr oder | 434 500 |
| behandelte, umgeschlagene, bestellte oder in Verkehr gebrachte Getränke außer Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Volumenprozent aller durch die Anlage oder das System gesteuerten oder überwachten Anlagen in Liter/Jahr | 350 000 000 | ||
| 250 000 ≈ (500 000 / 80 000 000) x 40 000 000 |
| Physische Instanzen: 1 600 000 x 500 000 / 80 000 000 = 10 000 |
| Virtuelle Instanzen: 2 400 000 x 500 000 / 80 000 000 = 15 000 |
| 75 000 TByte/Jahr ≈ (500 000 / 80 000 000) x 11 826 000 TByte/Jahr |
| Spalte A | Spalte B | Spalte C | Spalte D |
|---|---|---|---|
| Nr. | Anlagenkategorie | Bemessungskriterium | Schwellenwert |
| 1. | Sprach- und Datenübertragung | ||
| 1.1 | Zugang | ||
| 1.1.1 | Zugangsnetz | Teilnehmeranschlüsse des Zugangsnetzes nach § 3 Nummer 58 TKG | 100 000 |
| 1.2 | Übertragung | ||
| 1.2.1 | Übertragungsnetz | Vertragspartner des jeweiligen Dienstes | 100 000 |
| 1.2.2 | Seekabelanlandestation | Anzahl der angebundenen Seekabel | 1 |
| 1.3 | Vermittlung | ||
| 1.3.1 | IXP | Anzahl angeschlossener autonomer Systeme (Jahresdurchschnitt) | 100 |
| 1.4 | Steuerung | ||
| 1.4.1 | DNS-Resolver | Anzahl der Vertragspartner des Zugangsnetzes, in dem der DNS-Resolver betrieben wird | 100 000 |
| 1.4.2 | Autoritativer DNS-Server | Anzahl der Domains, für die der Server autoritativ ist oder die aus der Zone delegiert werden | 250 000 |
| 1.4.3 | Top-Level-Domain-Name-Registry | Anzahl der Domains, die verwaltet oder betrieben werden | 250 000 |
| 2. | Datenspeicherung- und Verarbeitung | ||
| 2.1 | Housing | ||
| 2.1.1 | Rechenzentrum (Housing) | Vertraglich vereinbarte Leistung in MW | 3,5 |
| 2.2 | IT-Hosting | ||
| 2.2.1 | Serverfarm (Hosting) | Anzahl der für Nutzer betriebenen physischen Instanzen (Jahresdurchschnitt) | 10 000 |
| Anzahl der für Nutzer betriebenen virtuellen Instanzen (Jahresdurchschnitt) | 15 000 | ||
| 2.2.2 | Content Delivery Network | Ausgeliefertes Datenvolumen (in TByte/Jahr) | 75 000 |
| 2.3 | Vertrauensdienste | ||
| 2.3.1 | Anlage zur Erbringung von Vertrauensdiensten | Anzahl der ausgegebenen qualifizierten Zertifikate oder | 500 000 |
| Anzahl der Zertifikate zur Authentifizierung öffentlich zugänglicher Server (Serverzertifikate, z. B. für Webserver, E-Mailserver, Cloudserver (z. B. TLS/SSL-Zertifikate)) | 10 000 | ||
| Spalte A | Spalte B | Spalte C | Spalte D |
|---|---|---|---|
| Nr. | Anlagenkategorie | Bemessungskriterium | Schwellenwert |
| 1 | Stationäre medizinische Versorgung | ||
| 1.1 | Krankenhaus | Vollstationäre Fallzahl/Jahr | 30 000 |
| 2 | Versorgung mit unmittelbar lebenserhaltenden Medizinprodukten, die Verbrauchsgüter sind | ||
| 2.1 | Herstellung | ||
| 2.1.1 | Produktionsstätte | Umsatz in Euro/Jahr | 90 680 000 |
| 2.2 | Abgabe | ||
| 2.2.1 | Abgabestelle | Umsatz in Euro/Jahr | 90 680 000 |
| 3 | Versorgung mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln und Blut- und Plasmakonzentraten zur Anwendung im oder am menschlichen Körper | ||
| 3.1 | Herstellung | ||
| 3.1.1 | Produktionsstätte | In Verkehr gebrachte Packungen/Jahr | 4 650 000 |
| 3.1.2 | Blut- oder Plasmaspendensteuerungssystem | Hergestellte oder in Verkehr gebrachte Produkte/Jahr | 34 000 |
| 3.2 | Vertrieb | ||
| 3.2.1 | Betriebs- und Lagerraum | Umgeschlagene Packungen/Jahr | 4 650 000 |
| 3.2.2 | Anlage oder System zum Vertrieb verschreibungspflichtiger Arzneimittel | Transportierte Packungen/Jahr | 4 650 000 |
| 3.3 | Abgabe | ||
| 3.3.1 | Apotheke | Abgegebene Packungen/Jahr | 4 650 000 |
| 4 | Laboratoriumsdiagnostik | ||
| 4.1 | Labor | Anzahl der Aufträge/Jahr oder | 1 500 000 |
| 4.2 | Laborinformationsverbund | kumulierte Anzahl der Aufträge im Verbund/Jahr | 1 500 000 |
| 850 000 Transaktionen/Jahr = 1,7 Transaktionen/Jahr x 500 000 |
| 6 750 000 Transaktionen/Jahr = 13,5 Transaktionen/Jahr x 500 000 |
| 2 000 000 Leistungsfälle/Jahr = 4 Leistungsfälle/Jahr x 500 000 |
| Spalte A | Spalte B | Spalte C | Spalte D |
|---|---|---|---|
| Nr. | Anlagenkategorie | Bemessungskriterium | Schwellenwert |
| 1 | Bargeldversorgung | ||
| 1.1 | Autorisierung einer Abhebung | ||
| 1.1.1 | Autorisierungssystem | Anzahl der Transaktionen/Jahr | 15 000 000 |
| 1.1.2 | System zur Anbindung an ein Autorisierungssystem aus Sicht des Geldautomatenbetreibers | Anzahl der Transaktionen/Jahr | 15 000 000 |
| 1.2 | Einbringen in den Zahlungsverkehr | ||
| 1.2.1 | System zur Aufbereitung durch den Geldautomatenbetreiber | Anzahl der Transaktionen/Jahr | 15 000 000 |
| 1.2.2 | System zur Anbindung an ein Interbanken-Zahlungsverkehrssystem (Clearing und Settlement) | Anzahl der Transaktionen/Jahr | 18 000 000 |
| 1.2.3 | Clearing-System | Anzahl der Transaktionen/Jahr | 18 000 000 |
| 1.2.4 | Settlement-System | Anzahl der Transaktionen des zugehörigen Clearing-Systems/Jahr | 18 000 000 |
| 1.3 | Belastung Kundenkonto | ||
| 1.3.1 | Kontoführungssystem | Anzahl der in diesem System bei der Erbringung einer kritischen Dienstleistung verbuchten Transaktionen | 15 000 000 |
| 1.4 | Bargeldlogistik | ||
| 1.4.1 | Cash Center | Anzahl bearbeiteter Banknoten/Jahr | 93 500 000 |
| 1.4.2 | IT-System für das Cash Management | Anzahl bearbeiteter Banknoten/Jahr | 93 500 000 |
| 2 | Kartengestützter Zahlungsverkehr | ||
| 2.1 | Autorisierung | ||
| 2.1.1 | Autorisierungssystem | Anzahl der in diesem System bei der Erbringung einer kritischen Dienstleistung autorisierten Transaktionen | 21 500 000 |
| 2.1.2 | System zur Anbindung an ein Autorisierungssystem aus Sicht des Terminalbetreibers | Anzahl der in diesem System bei der Erbringung einer kritischen Dienstleistung autorisierten Transaktionen | 21 500 000 |
| 2.2 | Einbringen in den Zahlungsverkehr | ||
| 2.2.1 | System zur Aufbereitung durch den POS-Terminalbetreiber | Anzahl der Transaktionen/Jahr | 21 500 000 |
| 2.2.2 | System zur Annahme der POS-Transaktionsdaten beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers | Anzahl der Transaktionen/Jahr | 21 500 000 |
| 2.2.3 | System zur Anbindung an ein Interbanken-Zahlungsverkehrssystem (Clearing und Settlement) | Anzahl der Transaktionen/Jahr | 18 000 000 |
| 2.2.4 | Clearing-System | Anzahl der Transaktionen/Jahr | 18 000 000 |
| 2.2.5 | Settlement-System | Anzahl der Transaktionen des zugehörigen Clearing-Systems/Jahr | 18 000 000 |
| 2.3 | Belastung auf dem Konto des Zahlers und Gutschrift auf dem Konto des Zahlungsempfängers | ||
| 2.3.1 | Kontoführungssystem | Anzahl der in diesem System bei der Erbringung der jeweiligen kritischen Dienstleistung verbuchten Transaktionen | 21 500 000 |
| 3 | Konventioneller Zahlungsverkehr | ||
| 3.1 | Annahme einer Überweisung oder Lastschrift | ||
| 3.1.1 | System zur Annahme einer Überweisung oder Lastschrift | Anzahl der Transaktionen/Jahr | 100 000 000 |
| 3.2 | Einbringen in den Zahlungsverkehr | ||
| 3.2.1 | System zur Anbindung an ein Interbanken-Zahlungsverkehrssystem (Clearing und Settlement) | Anzahl der Transaktionen/Jahr | 100 000 000 |
| 3.2.2 | Clearing-System | Anzahl der Transaktionen/Jahr | 100 000 000 |
| 3.2.3 | Settlement-System | Anzahl der Transaktionen des zugehörigen Clearing-Systems/Jahr | 100 000 000 |
| 3.3 | Belastung und Gutschrift auf Kundenkonten | ||
| 3.3.1 | Kontoführungssystem | Anzahl der Transaktionen/Jahr | 100 000 000 |
| 4 | Handel, Verrechnung und Abwicklung von Wertpapier- und Derivatgeschäften | ||
| 4.1 | Verrechnung von Wertpapier- und Derivatgeschäften | ||
| 4.1.1 | System einer Clearingstelle oder zentralen Gegenpartei zur Verrechnung von Wertpapier- und Derivatgeschäften | Anzahl der Transaktionen/Jahr | 850 000 |
| 4.1.2 | System zur Anbindung für die Verrechnung und Verbuchung von Wertpapier- und Derivatgeschäften | Anzahl der Transaktionen/Jahr | 850 000 |
| 4.2 | Verbuchung Wertpapiere | ||
| 4.2.1 | Wertpapier-Settlement-System | Anzahl der Transaktionen/Jahr | 850 000 |
| 4.2.2 | Depotführungssystem eines Finanzmarktinfrastrukturbetreibers | Anzahl der Transaktionen/Jahr | 850 000 |
| 4.2.3 | System eines Zentralverwahrers | Anzahl der Transaktionen/Jahr | 850 000 |
| 4.3 | Verbuchung Geld | ||
| 4.3.1 | System zur Aufbereitung der Zahlungsanweisung | Anzahl der Transaktionen/Jahr | 850 000 |
| 4.4 | Einbringen von Aufträgen in den Handel | ||
| 4.4.1 | System für das Erzeugen von Aufträgen zum Handel von Wertpapieren und Derivaten und Weiterleiten an einen Handelsplatz | Anzahl der Transaktionen/Jahr | 6 750 000 |
| 4.5 | Ausführung des Handels | ||
| 4.5.1 | System eines Handelsplatzes | Anzahl der Transaktionen/Jahr | 850 000 |
| 4.6 | Bestandsführung für den Kunden | ||
| 4.6.1 | Sonstiges Depotführungssystem | Anzahl der Transaktionen/Jahr | 6 750 000 |
| 5 | (weggefallen) | ||
| 23 000 Züge/Jahr ≈ (1 460 tkm/Jahr x 500 000) / (32 000 tkm/Zug) |
| 3 270 000 t/Jahr ≈ (223 000 000 t/Jahr + 300 000 000 t/Jahr) / (80 000 000/500 000) |
| 17 550 000 t/Jahr = 35,1 t/Jahr x 500 000 |
| 53 200 000 Sendungen/Jahr ≈ (17 550 000 t/Jahr) / (0,33t/Sendung) |
| Spalte A | Spalte B | Spalte C | Spalte D |
|---|---|---|---|
| Nr. | Anlagenkategorie | Bemessungskriterium | Schwellenwert |
| 1 | Personen- und Güterverkehr | ||
| 1.1 | Luftverkehr | ||
| 1.1.1 | Anlage oder System zur Passagierabfertigung an Flugplätzen | Anzahl der Passagiere/Jahr | 20 000 000 |
| 1.1.2 | Anlage oder System zur Frachtabfertigung an Flugplätzen | Gütermenge in Tonnen/Jahr | 750 000 |
| 1.1.3 | Infrastrukturbetrieb eines Flugplatzes | Anzahl der Passagiere/Jahr oder | 20 000 000 |
| Gütermenge in Tonnen/Jahr | 750 000 | ||
| 1.1.4 | Anlage zur Erbringung von Flugsicherungsdiensten | Anzahl der Flugbewegungen/Jahr | 17 500 |
| 1.1.5 | Verkehrszentrale einer Fluggesellschaft | Anzahl der Passagiere/Jahr oder | 20 000 000 |
| Gütermenge in Tonnen/Jahr | 750 000 | ||
| 1.1.6 | Flughafenleitungsorgan | Anzahl der Passagiere/Jahr oder | 20 000 000 |
| Gütermenge in Tonnen/Jahr | 750 000 | ||
| 1.2 | Eisenbahnverkehr | ||
| 1.2.1 | Personenbahnhof der Eisenbahn | Bahnhofskategorie | jeweils höchste Kategorie |
| 1.2.2 | Güterbahnhof | Anzahl ausgehender Züge/Jahr | 23 000 |
| 1.2.3 | Zugbildungsbahnhof | Anzahl gebildete Züge/Jahr | 23 000 |
| 1.2.4 | Schienennetz und Stellwerke der Eisenbahn | Einordnung des Schienennetzes nach der Verordnung (EU) Nr. 1315/2013 des Europäischen Parlaments und des Rats vom 11. Dezember 2013 über Leitlinien der Union für den Aufbau eines transeuropäischen Verkehrsnetzes und zur Aufhebung des Beschlusses Nr. 661/2010/EU (ABl. L 348 vom 20.12.2013, S. 1), die zuletzt durch die Delegierte Verordnung (EU) 2019/254 (ABl. L 43 vom 14.2.2019, S. 1) geändert worden ist | Deutscher Teil des Kernnetzes |
| 1.2.5 | Verkehrssteuerungs- und Leitsystem der Eisenbahn | Einordnung des zu dem System gehörenden Schienennetzes nach der Verordnung (EU) Nr. 1315/2013 | Deutscher Teil des Kernnetzes |
| 1.2.6 | Leitzentrale der Eisenbahn | Disponierte Transportleistung (Personenverkehr) in Zugkilometer/Jahr pro Netz/Teilnetz oder | 8 200 000 |
| disponierte Transportleistung (Güterverkehr) in Tonnenkilometer/Jahr | 730 000 000 | ||
| 1.3 | See- und Binnenschifffahrt | ||
| 1.3.1 | Anlage oder System zum Betrieb von Bundeswasserstraßen | Güterverkehrsdichte in Tonnen | 17 000 000 |
| 1.3.2 | Verkehrssteuerungs- und Leitsystem der See- und Binnenschifffahrt | Güterverkehrsdichte in Tonnen | 17 000 000 |
| 1.3.3 | Hafenleitungsorgan (nur Güterverkehr) |
Gesamtmenge der bereitgestellten, verteilten, gelagerten oder umgeschlagenen Güter im Zuständigkeitsbereich des Hafens in Tonnen/Jahr | 50 000 000 |
| 1.3.4 | Hafeninformationssystem | Gesamtmenge der bereitgestellten, verteilten, gelagerten oder umgeschlagenen Güter im Zuständigkeitsbereich des Hafens, in dem die Anlage oder das System eingesetzt wird, in Tonnen/Jahr | 50 000 000 |
| 1.3.5 | Umschlaganlage in See- und Binnenhäfen | Abgefertigte Fracht in Tonnen/Jahr | 3 270 000 |
| 1.3.6 | Leitzentrale von Betreibern und Verkehrsunternehmen der Seeschifffahrt | Disponierte Frachtmenge der Seeschiffe des Betreibers einschließlich gecharterter Schiffe in Tonnen/Jahr | 1 875 000 |
| 1.3.7 | Leitzentrale von Betreibern und Verkehrsunternehmen der Binnenschifffahrt (nur Güterverkehr) | Disponierte Transportleistung der Binnenschiffe des Betreibers einschließlich gecharterter Schiffe in Tonnenkilometer/Jahr | 345 500 000 |
| 1.4 | Straßenverkehr | ||
| 1.4.1 | Verkehrssteuerungs- und Leitsystem | Art der zu dem Verkehrssteuerungs- und Leitsystem gehörenden Bundesfernstraßen | Bundesautobahn |
| 1.4.2 | Verkehrssteuerungs- und Leitsystem im kommunalen Straßenverkehr | Anzahl Einwohner der versorgten Stadt | 500 000 |
| 1.4.3 | Intelligentes Verkehrssystem | Anzahl angeschlossener Nutzer oder durchschnittlich im Versorgungsgebiet versorgter Nutzer | 500 000 |
| 1.5 | ÖPNV | ||
| 1.5.1 | Schienennetz und Stellwerke des öffentlichen Straßenpersonenverkehrs (ÖSPV) | Anzahl unternehmensbezogene Fahrgastfahrten/Jahr | 125 000 000 |
| 1.5.2 | Leitzentrale des ÖSPV | Anzahl unternehmensbezogene Fahrgastfahrten/Jahr | 125 000 000 |
| 1.6 | Logistik | ||
| 1.6.1 | Anlage oder System zum Betrieb eines Logistikzentrums in den Segmenten Massengut-, Ladungs-, Stückgut-, Kontrakt-, See- oder Luftfrachtlogistik | Transportmengen im Im- und Export, sowie im Binnenverkehr in Tonnen/Jahr, soweit diese im Unternehmen erfasst werden, im Übrigen |
17 550 000 |
| Anzahl der Sendungen pro Jahr | 53 200 000 | ||
| 1.6.2 | Anlage oder IT-System zur Logistiksteuerung oder -verwaltung in den Segmenten Massengut, Ladungsverkehr, Stückgut, Kontraktlogistik sowie See- und Luftfracht | Gesamtmenge bereitgestellte, verteilte, gelagerte, bearbeitete oder umgeschlagene Transporte im Im- und Export, sowie im Binnenverkehr in Tonnen/Jahr, soweit diese im Unternehmen erfasst werden, im Übrigen | 17 550 000 |
| Anzahl der Sendungen pro Jahr | 53 200 000 | ||
| 1.7 | Verkehrsträgerübergreifende Anlagen | ||
| 1.7.1 | Anlage zur Wettervorhersage, zur Gezeitenvorhersage oder zur Wasserstandsvorhersage | Einsatz der Anlage zur Erbringung von Wettervorhersagen insbesondere im Kürzestfristbereich (bis zu 12 Stunden) zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben nach § 4 Absatz 1 des Gesetzes über den Deutschen Wetterdienst oder | zur Aufgabenerfüllung eingesetzte Anlage |
| Einsatz der Anlage zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben nach § 1 Nummer 9 des Seeaufgabengesetzes | zur Aufgabenerfüllung eingesetzte Anlage | ||
| 1.7.2 | Bodenstation eines Satellitennavigationssystems | Einordnung der Anlage nach der Verordnung (EU) Nr. 1285/2013 | Bodenstationen |
| 79 500 Mg = 159 kg x 500 000 |
| 33 500 Mg = 67 kg x 500 000 |
| 18 500 Mg = 37 kg x 500 000 |
| 32 500 Mg = 65 kg x 500 000 |
| 12 000 Mg = 24 kg x 500 000 |
| Spalte A | Spalte B | Spalte C | Spalte D |
|---|---|---|---|
| Nr. | Anlagenkategorie | Bemessungskriterium | Schwellenwert |
| 1. | Sammlung und Beförderung | ||
| 1.1 | Anlage zur Disposition der Siedlungsabfallsammlung oder -beförderung |
Anzahl Einwohner, die an die Abfallsammlung angeschlossen sind, oder | 500 000 |
| gesammelter oder beförderter Rest- oder gemischter Gewerbeabfall in Mg/Jahr oder | 79 500 | ||
| gesammelter oder beförderter Bioabfall in Mg/Jahr oder | 33 500 | ||
| gesammelter oder beförderter LVP- und Kunststoffabfall in Mg/Jahr oder | 18 500 | ||
| gesammelter PPK-Abfall in Mg/Jahr oder | 32 500 | ||
| gesammelter Glasabfall in Mg/Jahr | 12 000 | ||
| 1.2 | Anlage zur Lagerung, Zwischenlagerung und Umladung von Siedlungsabfällen | Zugang an Rest- oder gemischtem Gewerbeabfall in Mg/Jahr oder | 79 500 |
| Zugang an Bioabfall in Mg/Jahr oder | 33 500 | ||
| Zugang an LVP- und Kunststoffabfall in Mg/Jahr |
18 500 | ||
| 2. | Verwertung und Beseitigung | ||
| 2.1 | Anlage zur thermischen Behandlung von Siedlungsabfällen | Genehmigte Behandlungskapazität von Rest- oder gemischtem Gewerbeabfall in Mg/Jahr |
79 500 |
| 2.2 | Anlage zur mechanisch-biologischen oder mechanisch-physikalischen Behandlung von Siedlungsabfällen | Genehmigte Behandlungskapazität von Rest- oder gemischtem Gewerbeabfall in Mg/Jahr |
79 500 |
| 2.3 | Anlage zur biologischen Behandlung von Siedlungsabfällen | Genehmigte Behandlungskapazität von Bioabfall in Mg/Jahr | 33 500 |
| 2.4 | Anlage zur mechanischen Behandlung von Siedlungsabfällen | Genehmigte Behandlungskapazität von Rest- oder gemischtem Gewerbeabfall in Mg/Jahr |
79 500 |
| 2.5 | Anlage zur Sortierung von Siedlungsabfällen | Genehmigte Behandlungskapazität von Rest- oder gemischtem Gewerbeabfall in Mg/Jahr oder |
79 500 |
| genehmigte Behandlungskapazität von LVP- und Kunststoffabfall in Mg/Jahr |
18 500 | ||
| Spalte A | Spalte B | Spalte C | Spalte D |
|---|---|---|---|
| Nr. | Anlagenkategorie | Bemessungskriterium | Schwellenwert |
| 1 | Leistungen der Sozialversicherung sowie der Grundsicherung für Arbeitsuchende | ||
| 1.1 | Leistungen der Sozialversicherung sowie der Grundsicherung für Arbeitsuchende | ||
| 1.1.1 | Verwaltungs- und Zahlungssystem der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung | Anzahl der Versicherten | 500 000 |
| 1.1.2 | Leistungssystem | Leistungsfälle Sozialversicherungsträger der gesetzlichen Unfall- und Arbeitslosenversicherung/Jahr oder | 500 000 |
| Anzahl der Versicherungskonten des Sozialversicherungsträgers der gesetzlichen Rentenversicherung oder | 500 000 | ||
| Leistungsfälle zur Sicherung des Lebensunterhalts in der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch | 500 000 | ||
| 1.1.3 | Auszahlungssystem | Leistungsfälle Sozialversicherungsträger der gesetzlichen Unfall- und Arbeitslosenversicherung/Jahr oder | 500 000 |
| Anzahl der Versicherungskonten des Sozialversicherungsträgers der gesetzlichen Rentenversicherung oder | 500 000 | ||
| Leistungsfälle zur Sicherung des Lebensunterhalts in der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch | 500 000 | ||