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Zweirad-Service-Fortbildungsverordnung – ZweiradFortbV

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Zweirad-Servicetechniker – nichtmotorisierte Zweiradtechnik und Geprüfte Zweirad-Servicetechnikerin – nichtmotorisierte Zweiradtechnik und Geprüfter Zweirad-Servicetechniker – motorisierte Zweiradtechnik und Geprüfte Zweirad-Servicetechnikerin – motorisierte Zweiradtechnik

Link zum vollständigen Text der Vorschrift

Inhalt (nicht-amtl. Übersicht)

Zuletzt geändert durch Art. 64 V v. 9.12.2019 I 2153
Seite zuletzt aktualisiert am 23. Januar '26