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Wirtschaftsstabilisierungsfonds-Übertragungsverordnung – WSF-ÜV

Verordnung zur Verwaltung des Wirtschaftsstabilisierungsfonds und zur Übertragung von Aufgaben auf die Kreditanstalt für Wiederaufbau nach § 20 des Stabilisierungsfondsgesetzes

Link zum vollständigen Text der Vorschrift

Inhalt (nicht-amtl. Übersicht)

Seite zuletzt aktualisiert am 23. Januar '26