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Besondere Gebührenverordnung Wasserstraßen und Schifffahrt – WSBGebV

Besondere Gebührenverordnung des Bundesministeriums für Verkehr für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen im Zusammenhang mit der Verwaltung der Wasserstraßen und der Schifffahrtsverwaltung

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Inhalt (nicht-amtl. Übersicht)

Zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 25.3.2025 I Nr. 100
Änderung durch Art. 3 V v. 17.12.2025 I Nr. 381 textlich nachgewiesen, dokumentarisch noch nicht abschließend bearbeitet
Seite zuletzt aktualisiert am 23. Januar '26