(1) Lotsenstationen sind eingerichtet
(2) 1Der Betrieb des Lotsbezirks 1 (Außenweser) obliegt der Lotsenstation Bremerhaven.
2Der Betrieb des Lotsbezirks 2 (Jade) obliegt der Lotsenstation Wilhelmshaven.
(3) Der Lotsenwechsel zwischen dem Seelotsrevier Weser I und dem Lotsbezirk 1 des Seelotsreviers Weser II/Jade erfolgt bei Bremerhaven im Bereich der Geestemündung.