(1) 1Der Lotsdienst auf dem Seelotsrevier Weser I obliegt den in der Lotsenbrüderschaft Weser I zusammengeschlossenen Seelotsen.
2Der Lotsdienst auf dem Seelotsrevier Weser II/Jade obliegt den in der Lotsenbrüderschaft Weser II/Jade zusammengeschlossenen Seelotsen.
(2) Das Seelotsrevier Weser I umfasst alle Fahrtstrecken zwischen Bremen und Bremerhaven im Bereich der Geestemündung sowie alle Fahrtstrecken zwischen der Weser und Elsfleth.
(3) 1Das Seelotsrevier Weser II/Jade ist in zwei Lotsbezirke gegliedert.