α
VerkdHSpFruSpPflEG
print
Gesetz zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten – VerkdHSpFruSpPflEG
arrow_left
Art 8 Inkrafttreten
link
anchor
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25
Impressum
Datenschutzerklärung