1Die Erhebung erstreckt sich auf nichtöffentliche Betriebe, die mindestens 2 000 Kubikmeter Wasser pro Jahr gewinnen oder mindestens 10 000 Kubikmeter Wasser pro Jahr von anderen Betrieben beziehen oder mindestens 2 000 Kubikmeter Wasser oder Abwasser pro Jahr in Gewässer einleiten.
2Die Erhebung erfasst alle drei Jahre, beginnend mit dem Berichtsjahr 2022, folgende Erhebungsmerkmale:
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