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Gesetz zu dem Abkommen vom 13. September 1971 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik über die Befreiung öffentlicher Urkunden von der Legalisation – UrkBefrFRAG

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1Dem in Bonn am 13. September 1971 unterzeichneten Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik über die Befreiung öffentlicher Urkunden von der Legalisation wird zugestimmt.
2Das Abkommen wird nachstehend veröffentlicht.

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25