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Verordnung zur Regelung bestimmter Fragen der amtlichen Überwachung des Herstellens, Behandelns und Inverkehrbringens von Lebensmitteln tierischen Ursprungs – Tier-LMÜV

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Diese Verordnung dient der Regelung der amtlichen Überwachung des Herstellens, Behandelns und des Inverkehrbringens von Lebensmitteln tierischen Ursprungs sowie der Umsetzung und Durchführung von Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union auf dem Gebiet der Überwachung des Verkehrs mit Lebensmitteln tierischen Ursprungs.

Neugefasst durch Bek. v. 3.9.2018 I 1358, 1844
Zuletzt geändert durch Art. 2 V v. 11.4.2024 I Nr. 129
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25