print

Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2021/784 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2021 zur Bekämpfung der Verbreitung terroristischer Online-Inhalte – TerrOIBG

arrow_left arrow_right

Die vom Bundeskriminalamt und von der Bundesnetzagentur nach Artikel 8 der Verordnung (EU) 2021/784 zu erstellenden Transparenzberichte werden auf der jeweiligen Internetseite dieser Behörden veröffentlicht.

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25