(1) Die regelmäßige Arbeitszeit der bei der Deutschen Telekom AG beschäftigten Beamtinnen und Beamten beträgt im Durchschnitt 34 Stunden in der Woche.
(2) 1Der Vorstand der Deutschen Telekom AG kann die regelmäßige Arbeitszeit für die bei der Deutschen Telekom AG beschäftigten Beamtinnen und Beamten in bestimmten Dienstzweigen oder bei bestimmten Bedienstetengruppen verlängern, wenn dafür besondere Bedürfnisse bestehen.
2Die so verlängerte Arbeitszeit darf die in der Arbeitszeitverordnung festgelegte regelmäßige Arbeitszeit nicht überschreiten.
3Vom Gebrauch dieser Ausnahmemöglichkeit ist das Bundesministerium der Finanzen halbjährlich zu unterrichten.
4Das Bundesministerium der Finanzen kann solchermaßen getroffene Anordnungen im Rahmen der Rechtsaufsicht ändern oder aufheben.