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Verordnung über die Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten bei der Deutschen Telekom AG – TelekomAZV

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Für die bei der Deutschen Telekom AG beschäftigten Beamtinnen und Beamten gilt die Arbeitszeitverordnung, soweit in dieser Verordnung nichts anderes bestimmt ist.

Zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 12.10.2015 I 1685
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25