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Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2025 – SVBezGrV 2025

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1Die Bezugsgröße nach § 18 Absatz 1 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch für das Jahr 2025 beträgt 44 940 Euro.
2Umgerechnet auf den Monat ergeben sich 3 745 Euro.

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25