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Verordnung über die Standards für die Übermittlung elektronischer Akten zwischen Behörden und Gerichten in gerichtlichen Verfahren nach dem Strafvollzugsgesetz – StVollzGerAktÜbV

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Diese Verordnung ist anzuwenden auf die Übermittlung elektronisch geführter Gerichtsakten in gerichtlichen Verfahren nach dem Strafvollzugsgesetz.

Geändert durch Art. 42 G v. 12.7.2024 I Nr. 234
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25