Steinmetz- und Steinbildhauerausbildungsverordnung – StmStbAusbV

arrow_left arrow_right

1Die Gesellenprüfung findet in der Fachrichtung Steinmetzarbeiten in den folgenden Prüfungsbereichen statt:

1.
Gestalten und Herstellen einer Steinmetzarbeit,
2.
Ausführen eines Auftrages,
3.
Gestalten und Planen von Steinmetzarbeiten,
4.
Anwenden von Fertigungstechniken und Durchführen von Versetzarbeiten sowie
5.
Wirtschafts- und Sozialkunde.

Ersetzt V 7110-6-83 v. 9.5.2003 I 690; 2004 I 2601 (SteinAusbV 2003)
Seite zuletzt aktualisiert am 4. September 2026
print