Gesetz zur Rehabilitierung der wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen, wegen ihrer homosexuellen Orientierung oder wegen ihrer geschlechtlichen Identität dienstrechtlich benachteiligten Soldatinnen und Soldaten – SoldRehaHomG

Zum vollständigen Text der Vorschrift

Inhalt (nicht-amtl. Übersicht)

Geändert durch Art. 6 G v. 18.6.2026 I Nr. 183
Das G tritt gem. § 5 am 31.12.2040 außer Kraft
Seite zuletzt aktualisiert am 4. September 2026
print