Schwarmfinanzierungsdienstleister-Prüfungsverordnung – SchwarmfdPV

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(Fundstelle: BGBl. I 2022, 856 - 857)

Im nachfolgend aufgeführten Fragebogen sind folgende Abkürzungen für die Prüfungsfeststellungen in der Spalte „Feststellung“ zu verwenden:

–:
Die Vorschrift ist nicht einschlägig.
0:
Die rechtlichen Vorgaben wurden im gesamten Berichtszeitraum eingehalten.
1:
Bei der Einhaltung der rechtlichen Vorgaben ist ein Mangel aufgetreten, der bis zum Ende des Prüfungszeitraums beseitigt wurde.
2:
Bei der Einhaltung der rechtlichen Vorgaben ist ein Mangel aufgetreten, der nicht beseitigt werden kann.
3:
Bei der Einhaltung der rechtlichen Vorgaben ist ein behebbarer Mangel aufgetreten, der bis zum Ende des Prüfungszeitraums nicht beseitigt wurde.
4:
Bei der Überprüfung der Einhaltung der rechtlichen Vorgaben wurden sonstige Erkenntnisse gewonnen, die sich auf die fehlende oder nicht vollständige Berücksichtigung der durch die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) vorgenommenen und veröffentlichten Auslegung beziehen, ohne dass zugleich ein Mangel bei der Einhaltung der rechtlichen Vorgaben aufgetreten ist.

Tritt ein Mangel auf, der bereits bei der letzten Prüfung vorgelegen hat, ist dieser mit dem Symbol * zu kennzeichnen.

Fragebogen gemäß § 17 Absatz 1 SchwarmfdPV

Schwarmfinanzierungsdienstleister:

Berichtszeitraum:

Prüfungszeitraum:

Prüfungsstichtag:

Prüfungsfeststellungen:

Nr. Vorschrift Prüfungsgebiet Feststellung Fundstelle
(Prüfungsbericht)
 Pflichten nach der Verordnung (EU) 2020/1503
1 Artikel 3
Abs. 1
Niederlassung in Union    
2 Artikel 3
Abs. 2
Ehrliches, redliches und professionelles Erbringen der Schwarmfinanzierungsdienstleistungen im bestmöglichen Kundeninteresse    
3 Artikel 3
Abs. 3
Verbot von Vorteilen für die Weiterleitung von Kundenaufträgen zu bestimmten Schwarmfinanzierungsangeboten    
4 Artikel 3
Abs. 4 und 5
Vorschläge für bestimmte Schwarmfinanzierungsprojekte    
5 Artikel 3
Abs. 6
Einsatz von Zweckgesellschaften    
6 Artikel 4 Geschäftsleitung    
7 Artikel 5 Sorgfältige Prüfung    
8 Artikel 6 Kreditportfolioverwaltung    
9 Artikel 7 Beschwerdebearbeitung    
10 Artikel 8 Interessenkonflikte    
11 Artikel 9 Auslagerung    
12 Artikel 10 Erbringung von Dienstleistungen zur Verwahrung des Kundenvermögens und von Zahlungsdiensten    
13 Artikel 11 Aufsichtliche Kapitalanforderungen    
14 Artikel 15
Abs. 3
Anzeige wesentlicher Änderungen    
15 Artikel 16
Abs. 1 und 3
Berichterstattung    
16 Artikel 18
Abs. 1 und 4
Grenzüberschreitende Dienstleistungserbringung    
17 Artikel 19 Kundeninformationen    
18 Artikel 20 Ausfallquoten    
19 Artikel 21 Geeignetheit    
20 Artikel 22
Abs. 2 bis 7
Vorvertragliche Bedenkzeit    
21 Artikel 23
Abs. 1 bis 4,
6 bis 9 und
11 bis 16
Anlagebasisinformationsblatt    
22 Artikel 24
Abs. 1 bis 4
und 6 bis 8
Anlagebasisinformationsblatt auf Ebene der Plattform    
23 Artikel 25 Forum    
24 Artikel 26 Aufzeichnungen    
25 Artikel 27
Abs. 1 bis 3
Marketingmitteilungen    
26 Anhang I Inhalte Anlagebasisinformationsblatt    
27 Anhang II Kundeneinstufung    
 Grenzüberschreitende Dienstleistung
28 Wurden im Berichtszeitraum grenzüberschreitende Schwarmfinanzierungsdienstleistungen erbracht? ja/
nein:
 
 Sonstiges
29 § 32f Abs. 5
WpHG
Durch die Bundesanstalt festgelegte Prüfungsschwerpunkte ja/
nein:
 
  Erläuterungen zu Nummer 29:
30 Weitere Feststellungen, die für die Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit der erbrachten Schwarmfinanzierungsdienstleistungen von Bedeutung und nicht durch die Nummern 1 bis 29 abgedeckt sind ja/
nein:
 
  Erläuterungen zu Nummer 30:
31 Kurze Beschreibung der identifizierten Mängel und der Vorschriften, gegen die ein Verstoß vorliegt, insbesondere unter Berücksichtigung der seitens der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und der ESMA vorgenommenen und veröffentlichten Normauslegung:

Seite zuletzt aktualisiert am 4. September 2026
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