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Gesetz über Fremdwährungs-Schuldverschreibungen – SchVerschrFrdWäG

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Die Reichsregierung hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:

geändert durch Art. 46 G v. 8.12.2010 I 1864
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25