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Gesetz über Fremdwährungs-Schuldverschreibungen – SchVerschrFrdWäG

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Lautet eine im Ausland aufgenommene, in Wertpapieren verbriefte Anleihe auf eine ausländische Währung - unbeschadet ob mit oder ohne Goldklausel -, so ist im Falle einer Abwertung dieser Währung für den Umfang der Zahlungsverpflichtung des Schuldners die abgewertete Währung maßgebend.

geändert durch Art. 46 G v. 8.12.2010 I 1864
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25