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Schiffsbeleihungswertermittlungsverordnung – SchiffsBelWertV

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Der Neubaupreis ist der mit der Werft vertraglich vereinbarte Baupreis zuzüglich Nebenkosten wie Bauzeitenzinsen, Kosten der Bauaufsicht sowie der Erstausrüstung, sofern die Nebenkosten angemessen und üblich sind.

Geändert durch Art. 6 V v. 4.10.2022 I 1614
Seite zuletzt aktualisiert am 23. Januar '26