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Verordnung über die Meisterprüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Revierjagdmeister und Revierjagdmeisterin – RevierjagdMeisterPrV

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1Die Meisterprüfung umfasst die folgenden Prüfungsteile:
2

1.
Jagdbetrieb, Jagd- und Wildtiermanagement und Dienstleistungen,
2.
Betriebs- und Unternehmensführung sowie
3.
Berufsausbildung und Mitarbeiterführung.

Ersetzt V 806-21-13-2 v. 28.12.1982, 1983 I 3 (RevierjMeistPrV)
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25