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Gesetz zur Regionalisierung des öffentlichen Personennahverkehrs – RegG

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1Zur Stärkung der Wirtschaftlichkeit der Verkehrsbedienung im öffentlichen Personennahverkehr ist anzustreben, die Zuständigkeiten für Planung, Organisation und Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs zusammenzuführen.
2Das Nähere regeln die Länder.

Zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 25.11.2025 I Nr. 287
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25