Regionalisierungsgesetz – RegG

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(Fundstelle: BGBl. 2024 I Nr. 441, S. 2)

 Nachweis über die Verwendung der zusätzlichen Regionalisierungsmittel
für das Bundesland: im Jahr:
  zum Stichtag 30. Juni des Folgejahres
    Bereich Landes-
haushalt
(Kapitel/Titel)
Verwendungszweck Betrag
(in EUR)
Betrag
Vorjahr
(in EUR)
Summe
(in EUR)
1 1.1 Verfügbare Mittel   Zuweisung nach § 9 RegG      
1.2   Minderung/Aufstockung aufgrund Länderausgleich      
1.3   Landesmittel      
1.4   verfügbare Mittel gesamt
(Summe 1.1 bis 1.3)
     
2 2.1 Ausgleich von finanziellen Nachteilen im öffentlichen Personennahverkehr   Hochgerechnete Fahrgeldeinnahmen (Soll-Wert)      
2.2   Ist-Einnahmen      
2.3   finanzielle Nachteile aufgrund des Rückgangs von Fahrgeldeinnahmen durch das Deutschlandticket (Differenz aus 2.1 und 2.2)      
2.4   finanzielle Nachteile im Zusammenhang mit allgemeinen Vorschriften durch das Deutschlandticket      
2.5   finanzielle Nachteile aufgrund von Minderungen der Erstattungsleistung nach SGB IX durch das Deutschlandticket      
2.6   finanzielle Nachteile aufgrund der Gewährung von Umstellungspauschalen bzw. anteiliger Deckung von Vertriebsmehrkosten      
2.7   finanzielle Nachteile aufgrund der Erstattung von Mehrkosten der Einführung      
2.8   abzgl. ersparter Aufwendungen      
2.9   Gesamtsumme (2.3 bis 2.8)      
3   Differenz verfügbare Mittel/Ausgaben   (Differenz aus 1.4 und 2.9)      

Zu den einzelnen Punkten werden geeignete inhaltliche Erläuterungen sowie Hinweise zur Validität (z. B. endgültige Testierung) beigefügt. Die Vorjahreswerte sind zu aktualisieren.

Zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 25.11.2025 I Nr. 287
Seite zuletzt aktualisiert am 4. September 2026
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