print

Gesetz über die Neuordnung der Rundfunkanstalten des Bundesrechts und des RIAS Berlin – RdFunkNG

arrow_left arrow_right

(1) Die Aufgaben der gemeinnützigen Anstalt des öffentlichen Rechts mit dem Namen "Deutschlandfunk" als Rundfunkanstalt des Bundesrechts sind zum 31. Dezember 1993 beendet.

(2)

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25