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Gesetz über die Neuordnung der Rundfunkanstalten des Bundesrechts und des RIAS Berlin – RdFunkNG

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1Dem am 17. Juni 1993 unterzeichneten "Staatsvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Ländern über die Überleitung von Rechten und Pflichten des Deutschlandfunks und des RIAS Berlin auf die Körperschaft des öffentlichen Rechts "Deutschlandradio" - Hörfunk-Überleitungsstaatsvertrag -" wird zugestimmt.
2Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25