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Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung von Rundfunkanstalten des Bundesrechts – RdFunkGÄndG 1

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Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 des Dritten Überleitungsgesetzes auch im Land Berlin.

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25