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Verordnung zum Schutz gegen übertragbare Geschlechtskrankheiten der Rinder – RDeckInfV

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Im Sinne dieser Verordnung sind Deckinfektionen des Rindes die durch den Deckakt oder die künstliche Besamung übertragbaren Geschlechtskrankheiten des Rindes.

Neugefasst durch Bek. v. 20.12.2005 I 3512;
geändert durch Art. 3 V v. 17.4.2014 I 388
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25