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Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Fachmann für kaufmännische Betriebsführung nach der Handwerksordnung und Geprüfte Fachfrau für kaufmännische Betriebsführung nach der Handwerksordnung – PrüVOFortkfmBf

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1Im Wahlpflichthandlungsbereich „Projektmanagement im Handwerksbetrieb umsetzen“ sollen die Fähigkeiten nachgewiesen werden, Einsatzmöglichkeiten von Projekten aufzeigen sowie Projekte prozessorientiert strukturieren und durchführen zu können.
2Bei der Aufgabenstellung sollen mehrere der unter den Nummern 1 bis 5 aufgeführten Qualifikationsinhalte verknüpft werden:
3

1.
Projekt initiieren und definieren,
2.
Projekt planen,
3.
Projektdurchführung überwachen und steuern,
4.
Projektteam zusammenstellen und führen,
5.
Projekt abschließen.

Zuletzt geändert durch Art. 6 V v. 9.12.2019 I 2153
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25