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Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Fachmann für kaufmännische Betriebsführung nach der Handwerksordnung und Geprüfte Fachfrau für kaufmännische Betriebsführung nach der Handwerksordnung – PrüVOFortkfmBf

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1Im Wahlpflichthandlungsbereich „Buchhaltung im Handwerksbetrieb unter Einsatz branchenüblicher Software umsetzen“ sollen die Fähigkeiten nachgewiesen werden, betriebswirtschaftliche Vorgänge buchhalterisch manuell und elektronisch erfassen und prüfen zu können.
2Bei der Aufgabenstellung sollen mehrere der unter den Nummern 1 bis 4 aufgeführten Qualifikationsinhalte verknüpft werden:
3

1.
Belege erstellen, prüfen und kontieren,
2.
Kassenbuch anlegen, führen und prüfen,
3.
Lohnabrechnung vorbereiten,
4.
Mitwirken bei der Vorbereitung des Jahresabschlusses.

Zuletzt geändert durch Art. 6 V v. 9.12.2019 I 2153
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25