1Im Wahlpflichthandlungsbereich „Informations- und Kommunikationstechnologien nutzen“ sollen die Fähigkeiten nachgewiesen werden, das Unternehmen und seine Dienstleistungen beziehungsweise Produkte mit Hilfe von Informations- und Kommunikationstechnologien präsentieren und unter Berücksichtigung rechtlicher Vorschriften ein Datenschutzsystem einführen zu können.
2Bei der Aufgabenstellung sollen mehrere der unter den Nummern 1 bis 4 aufgeführten Qualifikationsinhalte verknüpft werden:
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