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Verordnung über die Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten bei der Deutschen Post AG – PostAZV

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Für die bei der Deutschen Post AG beschäftigten Beamtinnen und Beamten gelten die Vorschriften der Arbeitszeitverordnung, soweit in den §§ 2 bis 8 nichts anderes bestimmt ist.

Zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 16.8.2024 I Nr. 276
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25