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Verordnung über Leistungsprämien und -zulagen für Beamtinnen und Beamte der Postnachfolgeunternehmen – PNUPZV

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(1) 1Die Prämie wird als Einmalzahlung gewährt.
2Der Gesamtbetrag der Prämien, die eine Beamtin oder ein Beamter in einem Kalenderjahr erhält, darf 20 000 Euro nicht überschreiten.

(2) Die Prämie kann auch in Form von Sachbezügen gewährt werden.

Berichtigung v. 15.10.2020 I 2180 ist berücksichtigt
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25