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Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Prozessmanager - Mikrotechnologie und Geprüfte Prozessmanagerin - Mikrotechnologie (Certified Process Manager - Microtechnology) – PMMPrV

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1Die Prüfung gliedert sich in die Prüfungsteile:
2

1.
Betriebliche Mikrotechnologie-Prozesse,
2.
Mikrotechnologie-Fachaufgaben,
3.
Mitarbeiterführung und Personalmanagement.

Die einzelnen Prüfungsteile können in beliebiger Reihenfolge geprüft werden; dabei ist mit dem letzten Prüfungsteil spätestens zwei Jahre nach dem ersten Prüfungstag des ersten Prüfungsteils zu beginnen.

Zuletzt geändert durch Art. 36 V v. 9.12.2019 I 2153
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25