(1) 1Im Prüfungsteil "Mitarbeiterführung und Personalmanagement" sind durch die Bearbeitung der Situationsaufgaben folgende Befähigungen nachzuweisen:
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(2) 1Es sind zwei Situationsaufgaben schriftlich zu bearbeiten sowie eine praktische Demonstration (Rollenspiel) nach Absatz 4 vorzubereiten und durchzuführen.
2Die Situationsaufgaben sind so zu gestalten, dass jeder Qualifikationsschwerpunkt mindestens einmal thematisiert wird.
3Die Prüfungsdauer der Situationsaufgaben beträgt jeweils mindestens 90 Minuten, insgesamt jedoch nicht mehr als 240 Minuten.
(3) 1Wurde in nicht mehr als einer der beiden Situationsaufgaben eine mangelhafte Prüfungsleistung erbracht, ist eine mündliche Ergänzungsprüfung anzubieten.
2Bei einer ungenügenden schriftlichen Prüfungsleistung besteht diese Möglichkeit nicht.
3Die einzelne Ergänzungsprüfung soll in der Regel nicht länger als 20 Minuten dauern.
4Die Bewertung der schriftlichen Prüfungsleistung und die der mündlichen Ergänzungsprüfung werden zu einer Note zusammengefasst.
5Dabei wird die Bewertung der schriftlichen Prüfungsleistung doppelt gewichtet.
(4) 1Die praktische Demonstration bezieht sich auf einen der folgenden Anwendungsfälle:
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(+++ Zur Anwendung vgl. §§ 1 u. 3 FortbVenÄndV6AnwV +++)