1Das Bundesinstitut für Berufsbildung übernimmt, auch zur Unterstützung der Arbeit der Fachkommission, die Aufgabe der Forschung zur Pflegefachassistenzausbildung und zum Pflegeberuf im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend und des Bundesministeriums für Gesundheit.
2Es erstattet dem Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend und dem Bundesministerium für Gesundheit hierzu einmal jährlich Bericht.
3Die Forschung zur Pflegefachassistenzausbildung soll gemeinsam mit der zu den Pflegeberufen nach dem Pflegeberufegesetz als Teil eines gemeinsamen Forschungsprogramms erfolgen.
4Das Forschungsprogramm bedarf der Genehmigung des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend und des Bundesministeriums für Gesundheit.