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Pflegefachassistenz-Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung – PflFAssAPrV

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Die Fachkommission nach § 44 des Pflegefachassistenzgesetzes

1.
erarbeitet einen Rahmenlehrplan und einen Rahmenausbildungsplan für die Pflegefachassistenzausbildung,
2.
erarbeitet einen Rahmenlehrplan für den Vorbereitungskurs nach § 11 Absatz 2 des Pflegefachassistenzgesetzes,
3.
überprüft die Rahmenpläne nach Nummern 1 und 2 kontinuierlich auf ihre Aktualität und passt sie gegebenenfalls an.

Seite zuletzt aktualisiert am 7. Juli '26