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Verordnung über die Meisterprüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Pflanzentechnologiemeister und Pflanzentechnologiemeisterin – PflanzentechMeistPrV

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Die Prüfung besteht aus

1.
einem Arbeitsprojekt nach § 10 sowie
2.
einer schriftlichen Prüfung nach § 11.

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25