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PflanzentechMeistPrV
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Verordnung über die Meisterprüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Pflanzentechnologiemeister und Pflanzentechnologiemeisterin – PflanzentechMeistPrV
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§ 9 Struktur der Prüfung
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Die Prüfung besteht aus
1.
einem Arbeitsprojekt nach
§ 10
sowie
2.
einer schriftlichen Prüfung nach
§ 11
.
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25
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