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Verordnung über die Meisterprüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Pferdewirtschaftsmeister und Pferdewirtschaftsmeisterin – PferdewMeistPrV

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Die Prüfung besteht aus

1.
einem Arbeitsprojekt nach § 11 sowie
2.
einer schriftlichen Prüfung nach § 12.

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25