(1) 1Die Bewertungen der einzelnen Prüfungsbereiche sind in der Fachrichtung Pfeifenbau wie folgt zu gewichten:
| Entwurf und Fertigung mit | 40 Prozent, |
| Durchführen von Teilarbeiten mit | 20 Prozent, |
| Planen und Konstruieren mit | 30 Prozent sowie |
| Wirtschafts- und Sozialkunde mit | 10 Prozent. |
(2) 1Die Abschluss- oder Gesellenprüfung ist bestanden, wenn die Prüfungsleistungen wie folgt bewertet worden sind: